DTA-Vereinbarung zur Abwicklung von Zahlungs-Transaktionen
Zur Abwicklung der Zahlungs-Transaktionen im schnellen Direkt-Clearing-Verfahren benötigen Sie eine DTA-Vereinbarung. Ihre Bank schaltet Ihr Konto damit für die elektronische Lastschrift-Abwicklung frei.
Die Freischaltung erfolgt entweder für alle Verfahren also
EC-cash,
ELV und
OLV oder u.U. auch nur für EC-cash-Zahlungen.