DTA-Vertrag
testtext
testtext

DTA-Vereinbarung zur Abwicklung von Zahlungs-Transaktionen

Zur Abwicklung der Zahlungs-Transaktionen im schnellen Direkt-Clearing-Verfahren benötigen Sie eine DTA-Vereinbarung. Ihre Bank schaltet Ihr Konto damit für die elektronische Lastschrift-Abwicklung frei.

Die Freischaltung erfolgt entweder für alle Verfahren also EC-cash, ELV und OLV oder u.U. auch nur für EC-cash-Zahlungen.