Chip statt Magnetstreifen
In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wurden in mehreren Ländern Europas Debitkarten mit Mikrochip ausgestattet, um Kartentransaktionen nicht mehr über den technisch überholten Magnetstreifen abwickeln zu müssen. Diese Chips waren alle proprietär und auf die Bedürfnisse der jeweiligen Länder ausgerichtet. Der Mangel, nicht grenzüberschreitend eingesetzt werden zu können, wurde rasch erkannt und durch den EMV-Standard behoben. Europay, MasterCard und VISA als größte Zahlungskarten-Organisationen entwickelten gemeinsam den nach ihnen benannten EMV-Standard.
Die wesentlichsten Vorteile der Chiptechnologie und damit auch Gründe für den Ersatz des Magnetstreifens durch den Chip sind:
- Der Chip kann im Gegensatz zum Magnetstreifen mittels technischer Verfahren wirksam gegen eine Duplizierung oder Veränderung geschützt werden. Der Chip kann eine Verschlüsselung ausführen, ohne dass ein verwendeter geheimer Schlüsselwert ausgelesen werden könnte. Ein Dieb, der eine Chipkarte gestohlen hat, kann diese nur verwenden, falls er die PIN kennt.
- Beim Einsatz von Chipkarten kann die Erkennung der Kartenechtheit (Card Authentication) und die Prüfung der PIN (Cardholder Verification) stattfinden, auch ohne dass eine Online-Verbindung besteht.
- Im Gegensatz zum Magnetstreifen, der als rein passiver Datenspeicher fungiert, ist ein Chip ein Miniaturcomputer mit einer Rechenleistung, vergleichbar einem PC aus den 1980er Jahren, mit geschützten Datenbereichen und Anwendung kryptographischer Verfahren. Dadurch sind auch Zusatzfunktionen wie eine Elektronische Geldbörse und Stammkundenprogramme möglich. Die Spezifizierung dieser Zusatzanwendungen ist jedoch nicht Teil von EMV, da sich EMV auf Zahlungs-Applikationen beschränkt.
Haftungsumkehr
EMV soll den steigenden Missbrauch von Kreditkarten verhindern. Seit dem 01.01.2005 haftet der „Acquirer“ (die vertragsunternehmensabrechnende Bank) bzw. der „Issuer“ (die kartenausgebende Bank), die terminalseitig bzw. kartenseitig EMV nicht unterstützt. Die Acquirer haben das Risiko an die Vertragsunternehmen also an Sie als Händler weitergegeben. Der Händler haftet für Kartenmissbrauch wenn er Zahlungen von Karten mit Chip nicht mit dem Chipkartenleser, sondern mit dem Magnetstreifenleser durchführt.
Alle von uns mit TA7.0 Software ausgestatteten Terminals können EMV-Transaktionen durchführen. Damit sind unsere Kunden vor entsprechenden Rückbelastungen geschützt.Letzte Änderung: 16.08.2009