Migration TA 7.0
Im Zuge der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsraums wird es zum 30.09.09 einige grundlegende Änderungen am EC-cash-System geben. Zukünftig wird nicht mehr Spur 3 des Magnetstreifens der EC-Karte gelesen sondern Spur 2. Für die Umstellung gibt es folgende Übergangsfristen:
der Endtermin 30. September 2009 für die Migration der ec-cash-Terminals auf Spur 2 bleibt bestehen.
Für die Migration auf EMV wird auch weiterhin der 31. Dezember 2010 verbindlich sein.
der Technische Netzbetreiber stellt die Unterstützung von Spur 2 auf seinen Rechnern bis 30.09.2009 sicher.
folgender Kompromiss gilt für im Feld befindliche Terminals für die Umstellung auf Spur 2:
- 50 % der Terminals eines Netzbetreibers müssen bis spätestens 1. Oktober 2009 auf Spur 2 umgestellt sein
- 80 % der Terminals eines Netzbetreibers müssen bis spätestens 1. April 2009 umgestellt sein
- der verbleibende Rest der Terminals muß bis spätestens 1. Juli 2010 umgestellt sein
- der ZKA garantiert die Autorisierung der Spur 3 bis zum 31. März 2010. Ab 1. April 2009 kann jedes Institut individuell entscheiden, ob es auch weiterhin Spur 3-Transaktionen autorisiert.
- Die Meldungen der jeweils zum Stichtag erreichten Quoten an den ZKA obliegt dem Technischen Netzbetreiber.
Bereits vor dem 1. Oktober 2009 können Kooperationskarten im Rahmen der Euro Alliance of Payment Schemes (EAPS) zum Einsatz kommen, die ausschließlich Spur 2 oder ggf. EMV verwenden. Die Akzeptanz dieser Karten an bereits auf Spur 2-Verarbeitung umgestellten Terminals ist grundsätzlich zu gewährleisten.
Einige ältere Terminaltypen wie das Ingenico 5300 oder MCT 5500 erhalten nur eine eingeschränkte TA7.0 und können damit keine EMV-Transaktionen durchführen, die für Kreditkarten ab 01.01.2011 verbindlich vorgeschrieben sind.
Bereits seit April 2009 liefern wir EC-Geräte mit aktiver TA 7.0 Software aus.
Leider steht noch nicht für alle Geräte und Netzbetriebe abegenommene Software zr Verfügung. Alle auf dieser Website angebotenen Terminals werden die TA 7.0 erfüllen, sobald die jeweilige Software durch die Hersteller freigegeben ist.
Letzte Änderung: 16.08.2009