OLV - Online Lastschriftverfahren
Mit der OLV-Abfrage werden die Karten Ihrer Kunden zu Ihrer Sicherheit geprüft. In unserer Sperrdatei werden Informationen von über 150.000 umsatzstarken Terminals in Deutschland erfasst. In folgenden Fällen informieren wir Sie über mögliche Risiken:
- gesperrte Karten (auch aus Polizeisystem KUNO)
- offene Rücklastschriften im System
- girocard (electronic cash) Ablehnungen in den letzten 5 Tagen
- ungewöhnlich viele Karteneinsätze in den letzten 24h
- ungewöhnlich hoher Kartenumsatz in den letzten 24h
PinPad
Ein PinPad ist ein Hochsicherheitsgerät mit einer Tastatur zur Eingabe der Geheimzahl (PIN) durch den Karteninhaber für PIN-gestützte Zahlverfahren.
Die PinPad sind gegen mechanische und elektronische Manipulation geschützt. Wird es z.B. geöffnet oder stark erschüttert, so wird das Sicherheitsmodul ausgelöst und es können keine weiteren Zahlungen mit dem Gerät durchgeführt werden.
Wurde das PinPad früher in der Regel als zusätzliches Gerät zum Terminal angeboten, werden heute fast alle Kartenlesegräte mit integriertem PinPad hergestellt.
Für spezielle Anforderungen haben wir auch ein ec-Terminal mit separatem PinPad im Angebot.
POZ - Bezahlen am Point of Sale ohne Zahlungsgarantie
Elektronisches Lastschriftverfahren. Mittels einer online-Verbindung über ein Rechenzentrum der Banken oder Sparkassen erfolgt eine Sperrdateiabfrage beim Autorisierungssystem. Das Risiko der Rücklastschrift war ähnlich groß wie beim ELV Verfahren.
Das POZ-Verfahren wurde durch das Kreditgewerbe zum 31.12.2006 eingestellt. Als Alternative bieten wir das wesentlich leistungsfähigere OLV Verfahren an.
SEPA - Single Euro Payment Area
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Seit dem Start von SEPA im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher nutzen wie die bisherigen Zahlungsinstrumente auf nationaler Ebene.
SEPA führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargedlosen Zahlungsverkehr. Bisher war der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert. Jedes Land verfügte über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlungsverfahren selbst waren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet, so bestehen z.B. deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren. Mit SEPA werden nun einheitliche Verfahren und Standards implementiert, mit denen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen genau so effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können wie nationale Zahlungen. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines einheitlichen Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft somit nicht nur den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen.
Zur Steuerung der SEPA-Aktivitäten wurde im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council; EPC) gegründet. Zu den rund 70 Mitgliedern zählen, neben den europäischen Bankenverbänden, vor allem nationale Bankenverbände und große Kreditinstitute. Der EPC entwickelt die gemeinsamen europäischen Regeln für SEPA-Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Kartenzahlungen. Auf nationaler Ebene ist der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank in die Entwicklung von SEPA eingebunden. Die Deutsche Bundesbank und die übrigen Zentralbanken des Eurosystems fördern den SEPA-Gedanken und begleiten die Arbeiten des Kreditgewerbes aktiv im Rahmen ihrer politischen „Katalysator“-Funktion.
Der Weg zur Single Euro-Payment Area (SEPA):
- seit Januar 2008: Start der SEPA-Überweisung; Start SEPA for Cards
- seit November 2009: Start der SEPA-Lastschrift (Core und B2B)
- seit 2010: Zahlungen vieler Unternehmen und öffentlicher Verwaltungen auf SEPA umgestellt
- ab Novemer 2010: verpflichtende Erreichbarkeit für SEPA-Basislastschriften (Core)
- ab Januar 2011: nur noch SEPA-fähige Karten im Umlauf (Chip-Technik)
- zukünftig: SEPA-Instrumente ersetzen vollständig nationale Instrumente; Abschaltung der nationalen Verfahren
Quelle: Deutsche Bundesbank: SEPA - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. (URL: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php [Stand: 15.09.2010])
TA 7.0
Um den EMV-Standard zu gewährleisten und SEPA-Kartenzahlungen in Ihrem Geschäft ausführen zu können, benötigen Sie ein EMV-fähiges POS-Terminal.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schreibt allen Netzbetreibern die Terminal- Umstellung auf EMV-Fähigkeit im Rahmen des „Technischen Anhangs 7.0 zum Netzbetreibervertrag“ (kurz: TA 7.0) vor. Zukünftig wird nicht mehr Spur 3 des Magnetstreifens der EC-Karte gelesen sondern Spur 2, sowie die EMV-Chip-Technologie erweitert. Seit dem 01.01.2011 müssen europaweit alle POS-Terminals auf die EMV Chipverarbeitung umgestellt sein. In Deutschland dürfen seit 1. Oktober 2009 nur neue Terminals installiert werden, die mindestens die Spur2- Verarbeitung gemäß TA 7.0 Anforderungen erfüllen. Für bestehende Terminals hat der ZKA im Konsens mit den Netzbetreibern die Umstellungsfrist für die Spur2-Verarbeitung vom 30. September 2009 auf den 30. Juni 2010 verlängert.
Mit Ihrem EMV-fähigem Terminal können Sie als Händler problemlos Debit- und Kreditkarten von Kunden aus anderen europäische Ländern akzeptieren.
Bereits seit April 2009 liefern wir EC-Geräte mit aktiver TA 7.0 Software aus.


