Der aktuell gültige Netzbetreibervertrag sieht vor, dass ab dem 1. Februar 2009 eine integrierte Entgeltverrechnung vorzunehmen ist. Analog dazu findet sich eine entsprechende Bestimmung in Ziffer 6 der electronic-cash-Händlerbedingungen.
Der zuständige ZKA-Arbeitsstab "electronic cash" hat festgestellt, dass aus technischen wie organisatorischen Gründen ein reibungsloser Übergang auf die neue Form der Entgeltverrechnung nicht gewährleistet werden kann. Der Zentrale Kreditausschuss hat daher beschlossen, die Einführung der integrierten Entgeltverrechnung zu verschieben. Ein neues Datum wird abhängig von der weiteren Entwicklung der notwendigen Vorarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Bei der Neufestsetzung wird der ZKA die erforderlichen Vorbereitungszeiten bei den Vertragspartnern berücksichtigen.
Quelle: Rundschreiben des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) vom 06.03.2008
Erläuterung
Derzeit werden die Autorisierungsgebühren monatlich mit den Transaktionsgebühren abgerechnet. Mit der integrierten Entgeltverrechnung werden die Autorisierungsgebühren als Disagio von der Auszahlung der Umsätze einbehalten.